Ab 1.1.2024 wurde der Verein für Familienbegleitung in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen.
Jede an den Verein getätigte Spende ist somit steuerlich absetzbar.
Um die Spende steuerlich geltend machen zu können, bitten wir bei der Überweisung um Bekanntgabe folgender Daten:
- Vollständiger Name, wie er im Melderegister eingetragen ist
- Geburtsdatum
Vielen Dank für Ihre Spende!
Wir finanzieren damit kostenfreie bzw. kostengünstige Bildungs- und Begleitungsangebote.
Dr. Gerlinde Grübl-Schößwender, Obfrau
Liste spendenbegünstigter Einrichtungen: